Beleuchtung an der Bushaltestelle Kreuzung Römerstraße/Abzweigung nach Hochhaus

Eingetragen am

Antrag der ÜWG erfolgreich

Antrag auf Errichtung einer geeigneten Beleuchtung an der Bushaltestelle Kreuzung Römerstraße (Kr RO 34) / Abzweigung nach Hochhaus

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schnetzer,

Sehr geehrte Mitglieder des Edlinger Gemeinderates,

an der Kreuzung Römerstraße (Kr RO 34) / Abzweigung nach Hochhaus befindet sich in südlicher Richtung eine Bushaltestelle mit einem Bushäuschen. Vor allem schulpflichtige Kinder und Jugendliche nutzen diese Bushaltestelle.

In den Wintermonaten ist es am Morgen noch so dunkel, dass die wartenden Schülerinnen und Schüler von den vorbeifahrenden Autos und LKWs nicht oder nur sehr spät erkannt werden können. Da sich wartende Kinder und Jugendliche gerne durch „aktives Warten“ die Zeit bis zur Busankunft vertreiben, können Auto- und Lkw-Fahrer durch die für sie plötzlich auftretenden Bewegungen am Straßenrand irritiert werden. Dies kann zur Folge haben, dass die motorisierten Verkehrsteilnehmer die Situation sehr spät erkennen, falsch reagieren und die Wartenden, sich oder den Gegenverkehr gefährden.

Eine geeignete Beleuchtung an dieser Stelle erhellt den Bereich um das Bushäuschen und bietet den motorisierten Verkehrsteilnehmer aufgrund der verbesserten Sicht die Möglichkeit ihre Geschwindigkeit anzupassen, eine mögliche Gefährdung des Straßenverkehrs frühzeitig zu erkennen und besonnen zu reagieren. Letztendlich trägt eine geeignete Beleuchtung zur Sicherheit „unserer“ Kinder bei.

Die Überparteiliche Wählergemeinschaft Edling e. V. stellt deswegen den Antrag auf Errichtung einer geeigneten Beleuchtung an der Bushaltestelle Kreuzung Römerstraße (Kr RO 34) / Abzweigung nach Hochhaus.

Der Edlinger Gemeinderat beschloss auf seiner letzten Sitzung einstimmig, dass bei der sich in der Nähe der Bushaltestelle befindenden Straßenlaterne der schwache gelbliche Leuchtkörper gegen einen geeigneten hellen ausgetauscht wird. Ferner wird beim Landkreis beantragt, das vorhandene Ortsschild in Richtung Süden zu versetzen. Somit würde die Geschwindigkeit von max. 50 km/h bis nach der Kreuzung gelten. Zusätzlich wird geprüft/angeregt, ob die Römerstraße zwischen den beiden Ortsschildern (bis zum Kreisel) auf die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h beschränkt werden kann.

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